Platz− und Spielordnung

1. Betreten des Tennisplatzes

1.1 Der Tennisplatz darf nur mit Tennisschuhen betreten werden.

1.2 Der Tennisplatz darf während eines Matches nur von den einzelnen Spielern bzw. Schieds− und Linienrichtern betreten werden.
Zuschauer sowie Betreuer haben sich während eines Spieles außerhalb des Tennisplatzes aufzuhalten.

1.3 Den Anweisungen eines Schieds− oder Oberschiedsrichter während eines Spieles ist Folge zu leisten

2. Benutzung des Tennisplatzes

2.1 Unbefugten ist das Benutzen des Platzes untersagt.

2.2 Ist ein Tennisplatz durch ein Schild gesperrt, so ist das Spielen untersagt. Das Schild ist am Netz des Tennisplatzes oder − wenn beide Plätze gesperrt sind − an der Eingangstür auszuhängen.

2.3 Wird der Platz länger als die unter Absatz 6.2 und 6.3 angegebene Spielzeit benutzt, so ist er zwischenzeitlich abzuziehen und wenn erforderlich erneut zu wässern.

3. Bewässern des Tennisplatzes

3.1 Vor dem Spielen ist der Platz ausreichend zu bewässern.

3.2 Während eines Spieles ist der Platz − wenn erforderlich − ebenfalls zu bewässern.

3.3 Nach einem Spiel muss der Platz − wenn nötig − ausreichend bewässert werden.

3.4 Bei längeren Pausen und Urlaub wird der Platz durch den Platzwart oder eine dafür bestimmte Person berieselt.

3.5 Das Bewässern der Tennisanlage mit der Berieselungsanlage ist ausschließlich der Vorstandschaft und dem Platzwart vorbehalten, jeder anderen Person ist es nur mit deren Genehmigung erlaubt.

4. Abziehen und Walzen des Tennisplatzes

4.1 Vor dem Spiel ist ein Platz abzuziehen, wenn er größere Unebenheiten aufweist.

4.2 Während eines Spieles muss der Platz ebenfalls bei größeren Unebenheiten und Löcher abgezogen werden

4.3 Nach einem Tennismatch ist der Platz generell abzuziehen.

4.4 Das Abziehen muss mit eigens dafür vorgesehenen Besen oder Schleppholz vorgenommen werden.

4.5 Bei tiefen Löchern und Unebenheiten muss mit einem dafür bestehenden Holzschieber geglättet werden.

4.6 Die Walze zum Verfestigen der Oberfläche wird ausschließlich auf Anweisung des Platzwartes oder dessen Beauftragten benutzt.

5. Instandsetzung

5.1 Die allgemeine Jahresinstandsetzung wird auf Anweisung des Platzwartes − und in Absprache mit der Vorstandschaft − vorgenommen.

5.2 Die Instandsetzung während der Saison obliegt dem Platzwart oder der dafür vorgesehenen Person.

5.3 Jeder einzelne Spieler (in) hat die Aufgabe und die Pflicht, den Platz nach bestem Wissen und Können zu pflegen und instand zu setzen.

6. Spielzeit

6.1 Vor Spielbeginn ist die Platzuhr auf die Anfangszeit einzustellen.

6.2 Bei nicht eingestellter Uhr können die Spieler des Feldes verwiesen werden.

6.3 Das Verlängern der Spielzeit durch Nachrücken des Zeigers der Uhr ist untersagt.

6.4 Die Spieldauer für Einzel beträgt 45 Minuten.

6.5 Die Spieldauer für Doppel beträgt 60 Minuten.

6.6 Nach Beendigung der Spielzeit ist der Platz gemäß Satzung zu pflegen und unaufgefordert zum Spielen freizugeben.

7. Spielberechtigte

7.1 Spielberechtigt sind alle aktiv gemeldeten Mitglieder. Passiv gemeldete Mitglieder können jedoch auch über die Gastspielerregelung (§ 9) eine zeitlich begrenzte Spielberechtigung erhalten. Die Modalitäten zur Aktiv− und Passivmeldung werden in § 15 geregelt.

7.2 Volljährige aktive Mitglieder sind in der Regel immer spielberechtigt, soweit die Plätze nicht gesperrt, reserviert oder in unbespielbarem Zustand sind.

7.3 Jugendliche aktive Mitglieder sind in der Regel immer spielberechtigt, soweit die Plätze nicht gesperrt, reserviert oder in unbespielbarem Zustand sind.

8. Spielfreigabe und Spielfolge

8.1 Über die Spielfolge der Paarungen entscheidet das Eintreffen der Spieler am Tennisplatz und das Hängen des Schlüssels an der Platzuhr.

8.2 Hängt ein Schild an der Platzuhr und das Vorgängerspiel fällt aus (z.B. Verletzung), so rücken die nachfolgenden Paarungen auf. Sollte die nächste Paarung nicht anwesend sein, so kommt der übernächste an die Reihe und die fehlende muss sich hinten wieder neu anhängen.

8.3 Das Belegen eines Spielfeldes durch nur eine Person (z.B. Aufschläge üben) ist nur gestattet, sofern keine weiteren Spieler bzw. Spielpaarungen anwesend sind, die spielen möchten.

8.4 Jeder Spieler kann nach Beendigung einer weiteren Spielzeit erneut zu einem Match antreten, sofern zwischenzeitlich keine neuangekommene Tennispaarung den Platz in Anspruch nehmen möchte.

9. Gastspieler und Trainer

9.1 Ein Gastspieler erwirbt nur mit einem Vereinsmitglied die Spielberechtigung (Spieldauer 60 Minuten). Das Mitglied ist für den mitgebrachten Gast verantwortlich. Wenn Mitglieder spielen wollen, hat der Gast keine Spielberechtigung.

9.2 Das Gastspieler−Formular muss vor Spielbeginn ausgefüllt in das dafür vorgesehene Behältnis geworfen werden.

9.3 Bei Einzel− und Gruppentraining durch vereinsfremde Trainer, ist die Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes mit Absprache des Sportwartes einzuholen.

9.4 Die Gastspielergebühr wird von der Mitgliederversammlung des LTC festgelegt (siehe Schaukasten). Die Gastspielergebühr ist nach der Benutzung des Tennisplatzes unverzüglich beim Kassenwart zu begleichen.

10. Bekleidung

10.1 Tennisschuhe sind für jeden Spieler vorgeschrieben.

10.2 Für die Oberbekleidung ist Tenniskleidung Pflicht

10.3 Das Spielen mit freiem Oberkörper ist untersagt.

11. Rangliste

11.1 Die Anmeldung für ein Ranglistenspiel hat bei dem zuständigen Sportwart oder wenn vorhanden durch Eintrag in das eigens dafür vorgesehene Buch zu erfolgen.

11.2 Die Meldung muss mindestens 2 Tage im voraus geschehen.

11.3 Bei einem Ranglistenspiel ist der Platz dafür reserviert.

11.4 Die Einforderung erfolgt generell nach dem Tannenbaumsystem. (Wird das Spiel verloren, kommt man automatisch auf den letzten Platz.

11.5 Die Rangliste wird nach dem Tannenbaum−System erstellt.

11.6 An Sonn− und Feiertagen und während der Medenrunde kann nicht gefordert werden.

11.7 Letzte Meldung einer Forderung ist der 30.09. eines Jahres.

11.8 Der Verlierer darf 3 Tage selber nicht fordern.

11.9 Der Forderer hat neue Tennisbälle zu stellen.

11.10 Der geforderte Spieler hat das Recht nur einmal aus wichtigem Grund kurzfristig den vereinbarten Termin, durch Bekanntgabe des Verhinderungsgrundes an den Sportwart, zu verschieben. Das Gleiche gilt auch für den Forderer.

11.11 Tritt ein Spieler nicht spätestens 10 Minuten nach dem vereinbarten Termin zum Spielen an, so gilt dieses als verloren. Ebenfalls als verloren wird ein Spiel gewertet, wenn der Geforderte spätestens nach der zweiten Anfrage einem Spielvergleich aus dem Wege geht.

11.12 Eine Neutralisation kann nur aus gesundheitlichen und beruflichen Gründen (länger als 4 Wochen abwesend) ausgesprochen werden. In dieser Zeit darf kein Tennis gespielt werden. Wenn das Tennisspielen wieder aufgenommen wird, kann er / sie nach 14 Tagen wieder gefordert werden. Er / sie belegt den gleichen Ranglistenplatz den er / sie vor der Neutralisation Inne hatte.

11.13 Ranglistenspieler, die sich für ein Jahr zu passiven Mitgliedern erklärt haben lassen, können sich nach Ablauf dieser Frist auf ihren alten Ranglistenplatz einfordern. Geht die Passivität länger als 1 Jahr, dann ist eine Neueinforderung in der Rangliste erforderlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Angehörige der Bundeswehr. Auch hier gilt die Einforderung auf ihren alten Ranglistenplatz nach Ableistung ihres Pflichtwehrdienstes.

12. Medenspiele und Turniere

12.1 Alle Ranglistenspieler/innen können an Medenspiele teilnehmen. Die Mannschaften werden von den Spielführern mit Absprache des Sport− bei Jugendlichen des Jugendwarts aufgestellt. An Turnieren innerhalb des Vereins können alle Mitglieder teilnehmen.

13. Platzreservierungen

13.1 Platzreservierungen können vom Sportwart vorgenommen werden.

13.2 Für Ranglistenspiele, Medenrunde und Turniere werden die Plätze durch einen Aushang im Schaukasten reserviert. Ebenso für Vereins− Gruppen− und Mannschaftstraining.

13.3 Beim Festlegen des Zeitpunktes für Forderungsspiele ist darauf zu achten, daß nur ein Platz zur selben Zeit in Anspruch genommen wird.

13.4 Ab 16.00 Uhr kann grundsätzlich nur für ein Forderungsspiel reserviert werden.

14. Disziplinarische Maßnahmen

14.1 Der Vorstand ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Spiel− und Platzordnung einen Platzverweis auszusprechen. Weitere Maßnahmen sind in der Satzung vom 25.11.1983 unter § 7 geregelt.

15. Aktiv− und Passivmeldung von Mitgliedern

15.1 Die Passivität kann nur zu Beginn eines neuen Quartals beantragt werden. Der Antrag muß spätestens 4 Wochen vor Quartalsende erfolgen, andernfalls kann die Passivität erst zum übernächsten Quartal wirksam werden.

15.2 Die Dauer der Passivität läuft mindestens über 1 Jahr und verlängert sich, wenn nach Ablauf des Jahres keine Änderung gewünscht wird, automatisch um ein weiteres Jahr. Wird eine vorzeitige Reaktivierung innerhalb eines Passivitätsjahres beantragt, so sind alle Beiträge und sonstige Leistungen rückwirkend von dem zuletzt beginnenden Passivitätsjahres an nachzuzahlen.

15.3 Eine Passivität bewirkt die Streichung aus der Rangliste. Wiedereinordnung in die Rangliste siehe § 11. Spielberechtigung siehe § 7.1

16. Änderung der Spiel− und Platzordnung

16.1 Änderungen der Spiel− und Platzordnung können nur von der Mitgliederversammlung vorgenommen werden (s. § 14 Satzung).

Diese Tennisplatz− und Spielordnung des LTC wurde in der Mitgliederversammlung am 04.02.1987 beschlossen.

Änderungen zu 11.4; 11.12; sowie Ergänzung zu 11.13 wurden in der Mitgliederversammlung am 25.02.1989 festgelegt.

Ergänzungen zu § 7.1; 7.2; 7.3 sowie § 15 komplett neu wurden in der Mitgliederversammlung am 26.01.2001 festgelegt.

Leimersheim, Januar 1988/März 1989/Januar 2001

Arbeitseinsatz

25. März 2023
09.00 - 13.00 Uhr


Saison Eröffnung

01 April 2023


Feier zum 40-jährigen Jubiläum

15. Juli 2023


Arbeitseinsatz

04. November 2023
09.00 - 13.00 Uhr